Verleih – Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Der Mietvertrag gilt zwischen der SPIELschlau GmbH, Schillerstr. 1, 07745 Jena (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden „Mieter“ genannt). Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Mietbedingungen. Jede Form der abweichenden Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der sonstigen Bedingungen.

§ 2 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Erhalt der Mietartikel. Die Dauer der Miete richtet sich nach der vom Mieter angegebenen Mietdauer bei Aufgabe der Bestellung. Die Mietzeit endet nach der vom Mieter bei der Bestellung angegebenen Mietdauer. Spätestens am darauf folgenden Werktag sind die Mietartikel entsprechend § 5 zurück zu geben.

§ 3 Überziehung
Sollten die Mietartikel vom Mieter nicht entsprechend § 2 und § 5 zurückgesendet werden, so gilt dies als eine Überziehung der Mietzeit. Diese wird mit Säumnisgebühren in Höhe von 20,00 € pro Mietartikel und Woche in Rechnung gestellt. Die Säumnisgebühren müssen zusätzlich zu den regulär anfallenden Leihgebühren (entsprechend der Dauer der Überziehung) entrichtet werden.

§ 4 Rückgabe
Die Mietartikel sind vom Mieter unverzüglich nach dem Ende der Mietzeit (entsprechend § 2), spätestens jedoch am darauf folgenden Werktag an die Adresse des Vermieters zurück zu geben.

§ 5 Schadensersatzansprüche / Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:

  1. Nichtzustandekommen des Mietvertrages, z.B.
    • wegen Beschädigung oder Totalausfall der Mietgegenstände auf dem Transportweg oder beim Mieter,
    • wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstände von Vormietern.
  2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall der Mietgegenstände.
  3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.
  4. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.

§ 6 Verpflichtungen / Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen sorgfältig umzugehen und die beiliegenden Anweisungen zu beachten. Der Mieter haftet für folgende Fälle zu 100 Prozent des Neupreises der Mietgegenstände: Diebstahl, Beschädigungen (auch durch Dritte) oder Verlust der Mietgegenstände.

Stand: 12.05.2023.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.